Geschädigte soll 120.000 Franken an BAYER zahlen!

Céline ist seit einer Lungenembolie vor fünf Jahren schwerstbehindert. Sie hatte die Anti-Baby-Pille Yasmin von Bayer genommen. Jetzt hat ein Zürcher Gericht Célines Klage abgewiesen. Die mittellose Familie muss Bayer 120‘000 Franken Prozessentschädigung zahlen. Das Urteil liegt der «Rundschau» vor. Der ganze Bericht, hier SRF Mediathek, Video hier