Antwort von dem Vorstandsvorsitzenden Werner Baumann
… ,, Arzneimittel werden weltweit von Zulassungsbehörden auf der Grundlage von klinischen Studien zu Wirksamkeit und auf Sicherheit vor der Zulassung eingehend geprüft. Nach der Zulassung eines Arzneimittels ist der Zulassungsinhaber verpflichtet Meldungen über Nebenwirkungen dieses Arzneimittels zu erfassen. Dazu gehört die Erfassung und medizinische Bewertung von sogenannten Spontanmeldungen aus dem Großmarketingbereich seitens Ärzten und…